Hochschulpolitik Politik

StuRa-Inside vom 17.05.2021: Was darf Hochschulpolitik?

Der Studierendenrat, kurz StuRa, tagt alle zwei Wochen, um die Interessen aller Studierenden an der Uni Tübingen zu vertreten. Wie genau laufen die öffentlichen Sitzungen ab und was wird dort besprochen? Das Wichtigste aus der StuRa-Sitzung vom Montag, den 17. Mai, erfahrt ihr hier.

Bei der StuRa-Sitzung am 17.Mai regte der letzte von fünf Anträgen auf der Tagesordnung eine ausführliche Diskussion an: Wo sind die Grenzen der Hochschulpolitik und wie weit darf sie gehen? Der Studierendenrat hat unter anderem die Aufgabe, die Integration von ausländischen Studierenden zu fördern. Gleichzeitig ist der StuRa als Organ der Studierendenschaft auf hochschulpolitische Äußerungen beschränkt. Genau diese Regelungen führten zu kontroversen Diskussionen, als es um eine mögliche Stellungnahme des StuRas zu Palmers jüngsten kritisierbaren Aussagen kam. Als Oberbürgermeister der Stadt Tübingen, in der der Universität eine zentrale Bedeutung zukommt, solle Palmer die Integration fördern und sich dementsprechend äußern. Mehrere Aussagen Palmers wurden jedoch unter diesem Aspekt kritisiert und regten auch in der StuRa-Sitzung eine Diskussion an. Während einige Vertreter die Grenzen des Hochschulmandates durch eine kritische Äußerung zu dieser Situation als nicht überschritten betrachteten und einen direkten Bezug zur Hochschulpolitik und den Studierenden konstatierten, appellierten andere wiederum dafür, sich an die Regelungen zu halten und fürchteten eine Grenzüberschreitung sowie juristische Konsequenzen. Der Antrag, der zunächst unter dem Titel „Kritik an Palmer“ eingereicht wurde, wurde nach einer Abstimmung zu „Solidarisierung mit allen von Rassismus betroffenen Studierenden“ umbenannt und erzielte bei der endgültigen Abstimmung schließlich 16 Ja- und 3-Nein-Stimmen.

Eine ebenso breite Diskussion regte auch der dritte Antrag an, bei dem die Hochschulgruppe LHG Mittel für Social Media-Werbung für eine Veranstaltung im Rahmen der Menschenrechtswoche beantragte. Zunächst entfachte eine Debatte darüber, ob Facebook und Instagram als finanzierte Werbefläche geeignet und angebracht sind und es wurde Kritik an beiden Plattformen und ihrem Umgang mit Daten geäußert. In diesem Zuge wurden auch verschiedene Möglichkeiten, für Veranstaltungen zu werben, debattiert. Antonia von der LHG erklärte, dass die Möglichkeit des Flyer-Verteilens sowie Plakatwerbung aufgrund der aktuellen Pandemie und der damit einhergehenden Leere des Campus eingeschränkt und daher eine andere Form der Öffentlichkeitsarbeit notwendig sei. Außerdem erhoffe sich die LHG über die finanzierte Werbung über Social-Media „auch Leute außerhalb der Bubble“ zu erreichen. Darüber hinaus diskutierten die StuRa-Mitglieder die Bewerbung der gesamten Menschenrechtswoche statt nur einer Veranstaltung. Jacob von der FSVV stellte einen Änderungsantrag, der Werbemittel für alle Veranstaltungen der Menschenrechtswoche forderte. Dieser wurde zunächst mit 13 Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen angenommen. Anschließend wurde der geänderte Antrag mit 16 Ja-Stimmen, keinen Nein-Stimmen und drei Enthaltungen angenommen.

Neben diesen beiden Anträgen wurden außerdem ein Antrag zur Unterzeichnung der Petition BAföG50, die sich anlässlich des 50-jährigen BaföG-Jubiläums für eine Reform dieser Unterstützung einsetzt, mit 15 Ja-Stimmen, keinen Nein-Stimmen und vier Enthaltungen angenommen. Ähnlich unkompliziert verlief die Annahme des Antrages bezüglich des vom AK Finanzen erstellten und korrigierten Nachtragshaushalts für das weitere Jahr 2021: 17 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen und eine Enthaltung. Außerdem wurde ein Antrag zur Nachzahlung für Druckkosten auf einen bereits angenommenen Antrag folgend mit 18 Ja-Stimmen, keinen Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen.

Grafik: Johanna Grün

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert