Allgemein

„Der Therapiebedarf steigt – doch Baden-Württemberg schweigt“

Die Psychologiestudierenden in Tübingen sind unzufrieden: Statt eines neuen Psychotherapie-Studienganges gibt es Ärger über dessen ausbleibende Finanzierung durch das Land. Deshalb bleibt es Erstsemester-Studierenden aktuell verwehrt, Psychotherapeut*in zu werden. Die Psychologie-Fachschaften fürchten fatale Folgen für die Gesellschaft und möchten mit einer Petition politischen Druck erzeugen.

Am 1. September 2020 ist bundesweit das neue Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in Kraft getreten. Doch was hat sich verändert? Warum gibt es nun Unruhe in den Reihen der baden-württembergischen Psychologiestudierenden? Wir haben eine Vertreterin der Fachschaft Psychologie in Tübingen befragt.

Kupferblau: Was hat sich am Psychologiestudium bzw. der Ausbildung zum/zur Psychotherapeut*in verändert? Wie war es zuvor und wie soll es nach dem neuen Gesetz werden?

Vertreterin: Das Psychologiestudium bestand bisher aus fünf Jahren Regelstudienzeit. Hier in Tübingen ist diese aktuell eingeteilt in drei Jahre Bachelor und zwei Jahre Masterstudium. Erst dadurch ist man befähigt eine mindestens dreijährige Weiterbildung zum/zur Psychotherapeut*in zu machen. Mit Abschluss dieser Weiterbildung darf man sich schließlich Psychologische*r Psychotherapeut*in nennen und praktizieren.

Mit dem neuen Gesetz sollte ein “polyvalenter Bachelor” geschaffen werden. Dieser Zwei-Fächer-Studiengang sollte sowohl für den psychologischen als auch für den psychotherapeutischen Master die Grundlagen schaffen. Im psychotherapeutischen Master würde hierbei ein deutlicher Schwerpunkt im klinischen, praktischen Bereich der Psychologie liegen. Meines Wissens nach soll zudem die Psychotherapie-Weiterbildung danach von drei auf fünf Jahre verlängert werden.

Das große Problem ist aktuell daher folgendes: Wer zum Wintersemester 2020/21 hier mit dem Psychologiestudium begonnen hat, kann aktuell nicht Psychotherapeut*in werden. Der alte Weg ist durch die neue Gesetzesreform verwehrt, während der neue Weg durch die fehlende Finanzierung nicht eröffnet wird.

Würde dies nicht auf eine längere Studienzeit hinauslaufen? Welche Vorteile ergäben sich überhaupt aus der Novellierung?

Wenn man es rein rechnerisch betrachtet, dauert es insgesamt länger, ja. Vergessen darf man jedoch nicht, dass sich durch die eigene Finanzierung der Psychotherapie-Ausbildung direkt nach dem Studium die Regelausbildungszeit nicht auf drei, sondern auf 5,3 Jahre durchschnittlich beläuft. Viele Psycholog*innen müssen sich für die Ausbildung hoch verschulden oder nebenher in Teilzeit arbeiten. Aber in der Ausbildung und im Studium würde sich dann insgesamt recht viel ändern. Die Studierenden würden spezialisierter ausgebildet und dem Grundgedanken des erhöhten Handlungsspielraums für Psychotherapeut*innen würde einen Schritt nähergetreten werden. Zudem soll es zu weniger Kosten für die Weiterbildung kommen. Hierfür müsste jedoch erst einmal etwas passieren, was aktuell leider nicht der Fall ist.

Wie viele sind hiervon in Tübingen bzw. Baden-Württemberg betroffen?

Betroffen sind alle neuen Psychologiestudierenden seit dem letzten Wintersemester 2020/21 in Baden-Württemberg. Pro Semester beginnen in Tübingen zum Beispiel 120 Erstsemester-Studierende, welche von der Nichtumsetzung des Psychologie- bzw. Psychotherapiestudiums potenziell betroffen sind. Bezieht man das auf alle Psychologiefakultäten in Baden-Württemberg, ist dies natürlich nur ein Bruchteil.

Wie sieht es in anderen Bundesländern aus?

Das ist auch ein sehr wichtiger Punkt für uns. Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland in ganz Deutschland, das die Finanzierungszusage noch nicht verbindlich getroffen hat. Hierdurch besteht jetzt schon ein Nachteil für uns Unis in Baden-Württemberg. In vielen anderen Bundesländern konnte man zum Wintersemester schon die neuen Studiengänge studieren, sich einschreiben. Natürlich gilt das nicht für alle, es gibt Bundesländer, bei denen es zeitlich nicht mehr zur Einführung der neuen Studiengänge gereicht hat. Bei diesen wird aber spätestens ein Start im Wintersemester 2021/22 beabsichtigt. Hand in Hand geht damit natürlich unsere Vermutung, dass viele Studienanfänger*innen eher in anderen Bundesländern ihr Psychotherapiestudium beginnen und dort praktizieren. Dies würde für Baden-Württemberg weniger Psychotherapeut*innen bedeuten.

Wie sah euer bisheriger Prozess im Zusammenhang mit der Regierung aus?

Wir stehen schon seit längerer Zeit in Kontakt mit verschiedenen Ministerien. Im letzten Jahr vor allem mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, da bei diesem der Antrag auf Finanzierung nun schon seit ca.  zwei Jahren vorliegt. Das neue PsychThG wurde schon 2019 beschlossen und seitdem finden diese Verhandlungen statt. Im letzten Herbst haben wir uns als Fachschaften Baden-Württembergs vernetzt, weil wir festgestellt haben, dass es einfach nicht vorangeht. Es passierte nichts und wir haben auch nicht gemerkt, dass irgendwas in Aussicht steht.

Dementsprechend haben wir über verschiedene Wege versucht, darauf aufmerksam zu machen. Wir haben einzelne Abgeordnete angefragt, sowohl aus der Regierungskoalition als auch aus der Opposition. Wir haben Fragenkataloge geschickt, aber leider kam nur eine bedingte Rückmeldung zurück. Das war immer wieder sehr enttäuschend für uns. Die Antworten lauteten: „Wir werden Ihre Interessen weitergeben“, „Wir werden Ihre Forderungen in die Verhandlungen einbringen“, aber Ergebnisse haben wir hiervon eben nicht gesehen. Das Finanzministerium ist für uns Fachschaften erst im Januar interessant geworden.

Denn im letzten Sommer waren die meisten inhaltlichen Fragen eigentlich schon in den Verhandlungen geklärt. Es stand nur noch die verbindliche Zusage aus. Jedoch hat sich unseres Wissens jetzt im Januar nochmals das Finanzministerium eingeschaltet und einen Großteil des Prozesses wieder aufgerollt, der eigentlich schon abgeschlossen gewesen wäre. Das führt zu einer weiteren Verzögerung der Finanzierungszusage und des endgültigen Beschlusses. Woran das Ganze liegt, wissen wir nicht. Es könnte natürlich mit dem Wahlkampf zusammenhängen. Für uns ist es jedoch nur nachteilhaft! Wir haben das Gefühl, dass unser Anliegen und unsere Interessen der Studierenden in den Prioritäten massiv nach unten rutschen. Wir sehen zudem eine Verhärtung beider Fronten und auch, wenn beide Seiten gute Argumente haben, muss einfach gesehen werden, dass das Ganze auf Kosten der Studierenden geht.

Innerhalb von 24 Stunden konnten die Bilder für die Petition gesammelt werden.

Wer ist alles an der Petition beteiligt?

Die Beteiligten der Aktion sind bunt durchgemischt, sehr viele Erstsemester sind natürlich am Start. Aber auch sehr viele Studierende aus höheren Semestern, die mit den Abläufen des Studiums vertraut sind. Die aktuelle Vernetzungsgruppe beläuft sich auf über zwanzig Personen, die dafür sorgen, das Ganze aktiv voranzutreiben.

Dahinter stehen aber natürlich noch viel mehr Personen. Wir sind mittlerweile schon Fachschaften von sechs Universitäten aus Baden-Württemberg, die sich zusammengeschlossen haben. Aber unsere Beteiligung ist nicht nur auf Baden-Württemberg begrenzt. Mittlerweile unterstützen uns bundesweit auch die Psychologische-Fachschaften-Konferenz und der Bundesverband deutscher Psychologinnen und Psychologen (bdps).

Warum sollte man an der Petition teilnehmen?

Es betrifft einfach alle. Die psychotherapeutische Betreuung ist schon jetzt ein großes Problem. Es gibt zu wenig psychotherapeutische Einrichtungen, sie sind schlecht zugänglich und man hat Wartezeiten von mehreren Monaten. Wir haben zudem die Vermutung, dass durch die Pandemie der Bedarf nochmals steigt.

Zusätzlich gibt es ein weiteres Problem: Es wird vorausgesagt, dass zwischen 2010 und 2030, ca. 80 % der psychologischen Psychotherapeut*innen in den Ruhestand gehen. Das bedeutet, dass schon lange vor dem Gesetz oder der Pandemie klar war, dass es einen Engpass geben wird.  Und selbst wenn diese nicht wegfallen würden, hätten wir Probleme mit der psychotherapeutischen Versorgung gehabt. Wir haben die Befürchtung, dass der Engpass extrem verschärft wird, wenn man mehreren Jahrgängen von potenziellen Psychotherapeut*innen komplett die Chance nimmt, das Studium bzw. die Ausbildung zu machen.

Nur nachvollziehbar wäre aktuell, dass die Hochschulen die Möglichkeit bekommen, die Psychologie- bzw. Psychotherapiestudiengänge weiter auszubauen. Dies müsste jetzt eigentlich passieren, um dem Engpass entgegenzuwirken. Aber das ist offensichtlich nicht der Fall, stattdessen wird gesagt: „Nein, wir geben die Finanzierung nicht raus“. Die jetzigen Erstsemester und die des nächsten Wintersemesters werden nicht die Möglichkeit haben, Psychotherapeut*in zu werden.  Es ist untragbar, dass zwei gesamte Ausbildungsjahrgänge an potenziellen Psychotherapeut*innen wegfallen. Daher fordern wir mit unserer Petition eine unmittelbare Bereitstellung der finanziellen Mittel in Baden-Württemberg.

Vielen Dank für das Interview!

Fotos: Fachschaft Psychologie Universität Tübingen

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert