Hochschulpolitik Politik Themenwoche

Verfasste Studierendenschaft unter vier Systemen

In unserem im Jahr 1821 beginnenden ersten Teil der Historie studentischer Mitbestimmung an der Uni Tübingen, machen wir eine hochschulpolitische Zeitreise durch das Kaiserreich, die Weimarer Republik, das dritte Reich und die Bonner Republik.

Schon gewusst? Die erste Vertretung studentischer Interessen an einer Universität in der deutschen Geschichte gab es in Tübingen. 1821 genehmigte König Wilhelm I. die Gründung des „Ausschusses der Studierenden“, der aus 15 Mitgliedern bestand und in allgemeinen und freien Wahlen durch alle Studenten außer den Erstsemestern gewählt wurde. Frauen durften damals noch nicht einmal studieren und waren somit nicht an diesem ersten Projekt der studentischen Mitbestimmung beteiligt. Auch, dass das Gremium nur über ein Anhörungsrecht und nicht über eigene finanzielle Mittel oder anderweitige Mitbestimmungsmöglichkeiten verfügte, lässt es aus heutiger Sicht nicht sonderlich fortschrittlich erscheinen.

Trotzdem war es für die damalige Zeit ein Avantgarde-Projekt.

Dominiert wurde der Ausschuss der Studierenden von Verbindungsstudenten. Nach der ersten Wahl (an der 86,2% (!) der Studenten teilnahmen) gehörten 13 der 15 Mitglieder des Gremiums Burschenvereinen und Corps an. Aber anders als das vielleicht heute der Fall ist, waren Burschenschaften damals ein progressives Element in der Gesellschaft. Sie standen an der vordersten Front des Kampfes für mehr Bürgerrechte und demokratische Mitbestimmung und gegen die Feudalherrscher. Schon 1825 aber wurde der Ausschuss der Studierenden in Folge von internen Streitereien wieder aufgelöst.

Schon 1921 spukt der Nationalismus durch die Studentenschaft

Beinahe ein ganzes Jahrhundert dauerte es, bis die studentische Mitbestimmung an der Eberhard-Karls-Uni ihre Renaissance erlebte: In Folge der Revolution entstanden in ganz Deutschland Studentenvertretungen. So gründete sich auch in Tübingen im November 1918 ein Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA). Ein Blick in die AStA-Satzung aus dem Jahr 1921 zeigt, dass schon mehr als zehn Jahre vor dem dritten Reich der Geist des Nationalismus durch die Tübinger Studentenschaft spukte. Es heißt darin: „Das Streben der Studentenschaft [wird] darauf gerichtet sein, ihre Mitglieder zu dem Bewusstsein innerer Einheit und fester Zusammengehörigkeit mit dem Volksganzen zu erziehen.“
Kurios mutet die in der Satzung festgelegte Ehrenordnung an. Sie regelte, welche „unstudentischen Handlungen“ zu „zeitweisem Ausschluß aus der Gemeinschaft ehrenhafter Tübinger Studenten“ führten. Unstudentisch handelte zum Beispiel jemand, der „sein Ehrenwort bricht“ oder der „wissend, daß er mit ansteckenden Geschlechtskrankheiten behaftet ist, geschlechtlich verkehrt.“ Wie sein Vorgänger war auch der Tübinger AStA in der Weimarer Republik maßgeblich mit Verbindungsstudenten besetzt. 1926 beispielsweise gehörten 18 von 27 der AStA-Mitglieder einer Verbindung an.

Protokollbuch des Tübinger Asta aus der Zeit der Weimarer Republik.

Bereits 1932 erlangte dann der Nationalsozialistische Deutsche Studentenbund (NSDStB) bei den AStA-Wahlen die Mehrheit und nachdem die Nazis endgültig an die Macht gelangt waren, ging die Gleichschaltung auch an der Universität nicht vorbei: Ab 1933 lagen die Führung des NSDStB und der Studentenschaft in einer Hand.

Noch im Jahr des Kriegsendes 1945 wurden die ersten Schritte getan, um die Verfasste Studentenschaft wiederzubeleben. Im Dezember schickte der damalige Rektor Hermann Schneider dem Staatssekretariat für die französisch besetzte Zone Entwürfe für Satzung, Geschäftsordnung und Wahlordnung. Er schrieb im dazugehörigen Brief:

„Dem Drange eines großen Teils der Studierenden nach Zusammenschluss wird (…) in irgend einer Form Rechnung getragen werden müssen“,

und: „Ich bitte deshalb, für die Genehmigung der Satzungen bei der französischen Militärregierung eintreten zu wollen.“ Allerdings bereiteten Ministerrat Hans Georg Rupp einige Abschnitte der neuen AStA-Satzung Bauchschmerzen, allen voran § 1, in dem festgeschrieben wurde, wer zur Studentenschaft gehörte. Nach Vorschlag des AStA sollten das nur Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit sein. Rupp antwortete auf den Brief von Schneider: „Zunächst bin ich mit der vorliegenden Fassung des § 1 der Satzung der Studentenschaft nicht einverstanden. Die Mitgliedschaft in der Studentenschaft der Universität von der deutschen Staatsangehörigkeit abhängig zu machen, halte ich für völlig verfehlt. Der für die Universität allein massgebliche und verwendbare Begriff ist der, der alle Gegensätze der Staatsangehörigkeit, Herkunft usw. überwölbenden civitas academica.“ Die Position des AStA erläuterte dessen Vorsitzender Metag in einem Brief an den Rektor folgendermaßen: „Der A.St.A. fühlt sich nicht in der Lage, auch ausländische Studentengruppen in ihren häufig recht verschiedenartigen Belangen vertreten zu können, und er glaubt vor allem, dass die ausländischen Studentengruppen sich wohl kaum durch einen Ausschuss vertreten lassen würden, der doch in der Hauptsache aus Deutschen bestehen müsste.“

Tatsächlich setzte sich der AStA mit seiner Position durch und verankerte die deutsche Staatsangehörigkeit als eine Voraussetzung dafür, Teil der Studentenschaft zu sein, in einer ersten Satzung. Im Jahr 1950 wurde dieses nationalistische Relikt schließlich gestrichen.

In den Jahren danach war es (hochschul-)politisch relativ ruhig an der Tübinger Uni. Doch dann kamen die „68er“. Auch in Tübingen wurde um das Jahr 1968 herum gegen den Vietnamkrieg, gegen die Notstandsgesetze und für eine liberalere Gesellschaft, aber auch gegen die kapitalistische Wirtschaftsordnung protestiert. Zu dem bereits etablierten Sozialistischen deutschen Studentenbund (SDS) gesellten sich viele weitere linke und marxistische Hochschulgruppen: „Marxistisch-Leninistische Hochschulorganisation“, „Kommunistische Studentengruppe“ oder „Marxistischer Studentenbund Spartakus“ hießen sie zum Beispiel.

Zwei Studierende informieren sich über den Vorlesungsstreik gegen die Notstandsgesetze (1967).

Der Tod Benno Ohnesorgs spaltet die Tübinger Studierendenschaft

Nicht immer waren in dieser Zeit alle Studierenden mit dem politischen Auftreten des AStA einverstanden: Im Juni 1967 unterschrieben mehr als 2000 der ca. 12 000 damals an der Uni eingeschriebenen Studierenden eine Resolution, in der sie den öffentlichen Umgang des AStAs mit dem Tod des Berliner Studenten Benno Ohnesorg als zu einseitig kritisierten. Ohnesorg war am Rande einer Demonstration gegen einen Staatsbesuch des Schahs von Persien von einem Westberliner Polizeibeamten – von dem sich später herausstellte, dass er ein geheimer Mitarbeiter der Stasi war – erschossen worden. Während der Demonstrationen in Berlin kam es zudem zu Gewaltexzessen vonseiten der Polizei und Schahanhängern an Studentinnen und Studenten. Der Mord an Ohnesorg war ein einschneidendes Ereignis für die Studentenbewegung der 60er-Jahre. Er zog massive Proteste von Studierenden in ganz Westdeutschland nach sich und führte bei nicht wenigen zu einer Radikalisierung. Der Tübinger AStA sprach von „Polizeiterror“.

1968 wurde der AStA neuorganisiert. Fortan bestand er nicht mehr aus gewählten FachschaftsvertreterInnen wie in den knapp 20 Jahren vorher, sondern wurde durch ein Parlament gewählt, welches wiederum durch Listenwahlen von allen Studierenden gewählt wurde. Das machte in dieser ohnehin bewegten Zeit auch die Studierendenvertretung um einiges politischer und auch fragmentierter: Ideologische Konfliktlinien gewannen in den folgenden Jahren in der Hochschulpolitik massiv an Bedeutung.

Die Architektur der Hochschulpolitik nach der Änderung der Satzung der Studierendenschaft im Jahr 1968.

Und die auch heute noch allgegenwärtige Grundsatzdebatte um die richtige Form der Repräsentation der Studierenden wurde schon vor 50 Jahren geführt: Der „Zentrale Aktionsrat der Fachschaften“ setzte sich damals vergeblich für eine Einführung des imperativen Mandats in der Verfassten Studierendenschaft ein.

Seit 1968 gab es innerhalb von 5 Jahren 4 Vorlesungsstreiks an der Uni: 1968 streikten die Studierenden gegen die umstrittenen Notstandsgesetze und 1969, 1973 sowie 1977 gegen Novellierungen des Landeshochschulgesetzes. Vor allem die letzte Gesetzesänderung sollte existentielle Folgen für die Verfasste Studierendenschaft in Tübingen haben. Doch dazu mehr im nächsten Teil unserer Artikelreihe…

Mitarbeit: Felix Peterlik
Titelbild: Universitätsarchiv Tübingen 169/2
Bild 1: Universitätsarchiv Tübingen 169/1
Bild 2: Mit freundlicher Genehmigung von Manfred Grohe
Bild 3: Universitätsarchiv 117E/1093

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