Politik

Entlastung und Freiwilligkeit: Was ein Solidarsemester bedeuten würde

Das Sommersemester muss ein Solidarsemester sein – so fordert es das dazugehörige Bündnis, dem auch der StuRa und die Ernst-Bloch-Uni angehören. Doch was ist ein Solidarsemester? Und was ist der Unterschied zum Nichtsemester?

Vorletzte Woche hat das Sommersemester begonnen – mit Onlinelehre, die mal besser, mal schlechter funktioniert. Ungelöste Probleme gibt es immer noch zahlreich – sowohl für Studierende, als auch für Lehrende. Das Bündnis Solidarsemester hat einen breiten Forderungskatalog ausgearbeitet, der diese Probleme adressiert und Entlastung schaffen soll. Neben dem Dachverband der Studierendenvertretungen FZS, den GEW Studis, dem Bundesverband Ausländischer Studierender, den parteinahen Hochschulgruppen Campusgrün, sds.Die Linke und Juso HSGn sowie zahlreichen Studierendenvertretungen anderer Unis zählen auch der Tübinger Studierendenrat und die Ernst-Bloch-Uni zu den Unterstützer*innen. Wir erklären, was das Bündnis eigentlich fordert.

„Das wichtigste ist für uns, dass für Studierende keine Nachteile entstehen,“ erklärt Laura Loew von den Juso-Hochschulgruppen bei der Pressekonferenz zum Solidarsemester am neunten April. Ähnliche Sätze fallen immer wieder. Beim Bündnis Solidarsemester ist der Name Programm: Es geht um Solidarität mit den Beschäftigten an der Uni und mit den Studierenden. Das Bündnis hat sich ganz bewusst für den Begriff der Solidarität entschieden, auch in Abgrenzung zum von Forschenden und Lehrenden geforderten Nichtsemester. Die beiden Forderungskataloge stehen zwar nicht im Konflikt zueinander, sondern ähneln sich in vielen Teilen. Trotzdem, konstatiert Loew, würden beim Begriff des Nichtsemesters wichtige Aspekte unter den Tisch fallen.

Forderung: mehr Unterstützung und Flexibilität

Viele Forderungen des Bündnisses beziehen sich auf finanzielle Fragen, wichtig sind außerdem Probleme, die die Online-Lehre und vor allem Prüfungen betreffen. Die finanzielle Situation vieler Studierender ist jetzt schwierig, da oft eigene Einnahmequellen oder die der Eltern wegfallen. Darum fordert das Bündnis, das BaföG anzupassen, sodass Förderungsberechtigte dieses auch erhalten, die Förderungshöchstdauer verlängert und der Kreis der Förderungsberechtigten erweitert wird. Auf vielerlei Weise soll Studierenden in finanziellen Notlagen beigestanden werden, zum Beispiel durch Soforthilfen, Studienkredite und die Entlastung von Mietkosten. Auch wird gefordert, alle Arten von Studiengebühren auszusetzen. Hier werden speziell ausländische Studierende erwähnt, die nicht nur finanziell, sondern auch von der Sorge um ihre Aufenthaltsberechtigung entlastet werden sollen.

Auch Beschäftigte der Uni sollen jetzt nicht in Notlagen kommen. Verträge sollen verlängert, Honorare und Löhne fortgezahlt und der Mehraufwand durch die Umstellung auf digitale Lehre bei Arbeitszeit und Entlohnung berücksichtigt werden. Bei der Umsetzung von Online-Lehre ist das Stichwort „Freiwilligkeit“. Studierende müssen natürlich die Möglichkeit haben, ECTS zu erwerben und Prüfungen abzulegen, aber in hinreichend angepasster Weise und nicht als Verpflichtung. Es gilt, den Studierenden den Druck zu nehmen und beispielsweise Prüfungsfristen zu verschieben und flexible Regelungen für verpflichtende Praxissemester zu finden. Lehrenden soll genug Zeit und Unterstützung geboten werden, um eine qualitativ hochwertige Lehre bereitstellen zu können. Gleichzeitig muss im Kopf behalten werden, dass Online-Lehre nur eine Notlösung sein kann, die grundlegend anderen Umständen unterliegt, als Präsenzlehre. Es kann zudem nicht davon ausgegangen werden, dass Studierende die technischen Voraussetzungen für alle Arten von digitaler Lehre mitbringen.

Uni Tübingen geht nicht auf StuRa-Forderungen ein

Das Bündnis Solidarsemester wünscht sich eine gemeinsame und, wie der Name schon sagt, solidarische Gestaltung des kommenden Semesters. Studierende sollen die Forderungen gemeinsam diskutieren und in die Entscheidungsprozesse der Uni mit eingebunden werden. Auch wenn schnelle Entscheidungen geboten sind, sollen die Rektorate, Präsidien und Dekanate nicht im Alleingang Entscheidungen treffen, die die Perspektiven der Studierenden außer Acht lassen. Auch an der Uni Tübingen ist dies ein wichtiges und aktuelles Anliegen.

Bei der Erstellung der Satzung über Lehre und Prüfungen im Sommersemester 2020 haben das Rektorat und die Dekane der Uni andere Hochschulgremien jedoch nicht mit einbezogen.

Auf einem vom Studierendenrat und der Studierendenvertretung ausgearbeiteten Änderungsvorschlag wurde nicht eingegangen, wie die Verfasste Studierendenschaft am 23. April in einer Pressemitteilung erklärte. Bedenken und Anliegen von Studierenden würden hier nicht beachtet. Beispielsweise sei eine Anwesenheitspflicht bei Online-Veranstaltungen, laut Susanne Arnold von der Fachschaft Biochemie, „einfach utopisch“, da es, egal wie gut die Bandbreite ist, immer zu Verbindungsstörungen kommen könne. Regelungen zu Anwesenheitspflichten finden in der von Rektorat und Dekanat erstellten Satzung jedoch keine Erwähnung.

Alle Informationen zum Solidarsemester finden sich zu Nachlesen hier.

Foto: freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.

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